Die neue HOAI kommt voraussichtlich 2013. In ihr sollen Leistungen wie das Planen im Bestand, Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, den städtebaulichen Entwurf, Brandschutz und die erhöhte Vergütung für Wasserbauwerke vergütungstechnisch abgehandelt werden.
Unter Umständen werden auch wieder Bereiche in die HOAI hinein, die erst 2009 mit der HOAI-Novelle herausgenommen wurden. Das könnten z. B. die Bereiche Schallschlutz und Raumakustik sowie Vermessungstechnische Leistungen sein.
Der Rechtsausschutz des Deutschen Bundestages hat mit seiner Beschlussempfehlung für den Bundesrat Änderungen zum Mediationsgesetz verabschiedet. Nachzulesen sind diese in der Bundesdrucksache 17/8050 vom 01.12.2011. Dabei geht es im Wesentlichen um die Einführung eines zertifizierten Mediators, keine Gebühren für eine gerichtsinterne Mediation und die verschiedenen Bereiche der Mediation.

